Wir bieten das gesamte Spektrum der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- und der Angebotsuntersuchungen an
G20, G24, G25, G26, G37, G41, G42 etc.
Wir führen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur P-Schein-Verlängerung, Fahrdiensttauglichkeit für Busse, Taxis, Schiffe, LKW und Eisenbahnen sowie Betriebsdiensttauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungs-untersuchungen, Schichtdienst- und Nachtdiensttauglichkeits-untersuchungen und Untersuchungen nach Jugend- und Mutterschutzgesetz durch.
Darüber hinaus bieten wir individuelle Vorsorgeprogramme, Krebsvorsorgeuntersuchungen sowie leistungsphysiologische und sportmedizinische Untersuchungen als Voraussetzung zum Erwerb der Taucher-, Fallschirm- oder Sportbootlizenz an.
Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung sind bei uns ebenfalls möglich.
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- Unterstützung bei der Implementierung, Pflege und Anpassung von Gefährdungsbeurteilung
- Begehung eines jeden Arbeitsplatzes einmal jährlich
- Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
- Beratungen und Motivieren der Mitarbeiter und der Unternehmensführung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz im Sinne einer Verhältnisprävention und einer Verhaltensprävention
- Unterstützungen bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Information und Aufklärung der Mitarbeiter über arbeitsmedizinische Risiken
- Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten zu speziellen oder gewünschten Themen
- Beratungen der Unternehmensleitung zur Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen in betrieblichen Prozessen
- Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
- Allgemeine Beratungen von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik, Arbeitsmedizin und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
- Hilfe bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
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- Bei Bedarf direkte persönliche Beratungen von Arbeitgebern und Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
- Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
- Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebs-versammlung
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