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Arbeitsmedizin

Klicken Sie bitte hier zur Anmeldung eines Untersuchungstermins.

Wir bieten das gesamte Spektrum der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht- und der Angebotsuntersuchungen an

G20, G24, G25, G26, G37, G41, G42 etc.

Wir führen Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zur P-Schein-Verlängerung, Fahrdiensttauglichkeit für Busse, Taxis, Schiffe, LKW und Eisenbahnen sowie Betriebsdiensttauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungs-untersuchungen, Schichtdienst- und Nachtdiensttauglichkeits-untersuchungen und Untersuchungen nach Jugend- und Mutterschutzgesetz durch.

Darüber hinaus bieten wir individuelle Vorsorgeprogramme, Krebsvorsorgeuntersuchungen sowie leistungsphysiologische und sportmedizinische Untersuchungen als Voraussetzung zum Erwerb der Taucher-, Fallschirm- oder Sportbootlizenz an.

Untersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung sind bei uns ebenfalls möglich.

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Folgende medizinischen Dienstleistungen bieten wir Firmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen betriebsärztlichen Betreuung an:
  1. Unterstützung bei der Implementierung, Pflege und Anpassung von Gefährdungsbeurteilung
  2. Begehung eines jeden Arbeitsplatzes einmal jährlich
  3. Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  4. Beratungen und Motivieren der Mitarbeiter und der Unternehmensführung zu Maßnahmen der Arbeitsplatzgestaltung und zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz im Sinne einer Verhältnisprävention und einer Verhaltensprävention
  5. Unterstützungen bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen sowie Information und Aufklärung der Mitarbeiter über arbeitsmedizinische Risiken
  6. Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten zu speziellen oder gewünschten Themen
  7. Beratungen der Unternehmensleitung zur Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen in betrieblichen Prozessen
  8. Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen, Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
  9. Allgemeine Beratungen von Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik, Arbeitsmedizin und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen
  10. Hilfe bei der Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
  11. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  • Bei Bedarf direkte persönliche Beratungen von Arbeitgebern und Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
  • Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
  • Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebs-versammlung

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